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   BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95   

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BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95 (https://dejure.org/1998,5475)
BVerfG, Entscheidung vom 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95 (https://dejure.org/1998,5475)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 2 BvR 1885/95 (https://dejure.org/1998,5475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen versäumter Geltendmachung der sie tragenden Gründe bereits im Antrag auf Zulassung der Berufung nach AsylVfG § 78 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unzureichendem Rügeumfang vor den Fachgerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Den Ausgangsbescheid, der keine selbständige Beschwer enthält, können die Beschwerdeführer nicht neben den ihn in vollem Umfang überprüfenden gerichtlichen Entscheidungen zum Gegenstand verfassungsgerichtlicher Kontrolle machen (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 1990, S. 501 f.).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Denn die Verfassungsbeschwerde soll letzter, nur auf den Schutz der Grundrechte und bestimmter grundrechtsähnlicher Rechte beschränkter verfassungsrechtlicher Rechtsschutz sein, der lediglich dann eingreift, wenn die sonstigen Möglichkeiten zur allgemeinen richterlichen Nachprüfung bis zur letzten Instanz hin erschöpft sind (vgl. BVerfGE 9, 3 [7]; 10, 89 [98]).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Aus diesem Grunde müssen die später mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemachten Rügen bereits im Antrag auf Zulassung der Berufung erhoben werden, sofern dies nur irgend möglich und sinnvoll erscheint (vgl. BVerfGE 83, 216 [228 f.] für die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde; BVerfG [Kammer], InfAuslR 1993, S. 229 [234]; BVerfG [Kammer], AuAS 1997, S. 6 [8]; grundsätzlich Hänlein, AnwBl 1995, S. 57 [61]).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Ein Beschwerdeführer ist über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn (hier: Stellung eines Antrages auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 4 AsylVfG) hinaus zur Wahrnehmung aller bestehenden Möglichkeiten angehalten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 16, 1 [3]; 22, 287 [290 f.]; 68, 384 [389]; 69, 122 [125 f.]; 70, 180 [185 f.]; 78, 58 [68 f.]; 81, 22 [27 f.]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    So hätten die Beschwerdeführer beispielsweise im Antrag auf Zulassung der Berufung rügen können - und dies unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch tun müssen -, das Verwaltungsgericht habe der Sache nach zum Begriff der politischen Verfolgung und zur Asylerheblichkeit von Folter von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. dazu etwa BVerfGE 81, 142 [151]; BVerwGE 67, 184 [194]) abweichende Maßstäbe zugrunde gelegt.
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Ein Beschwerdeführer ist über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn (hier: Stellung eines Antrages auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 4 AsylVfG) hinaus zur Wahrnehmung aller bestehenden Möglichkeiten angehalten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 16, 1 [3]; 22, 287 [290 f.]; 68, 384 [389]; 69, 122 [125 f.]; 70, 180 [185 f.]; 78, 58 [68 f.]; 81, 22 [27 f.]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    So hätten die Beschwerdeführer beispielsweise im Antrag auf Zulassung der Berufung rügen können - und dies unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch tun müssen -, das Verwaltungsgericht habe der Sache nach zum Begriff der politischen Verfolgung und zur Asylerheblichkeit von Folter von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. dazu etwa BVerfGE 81, 142 [151]; BVerwGE 67, 184 [194]) abweichende Maßstäbe zugrunde gelegt.
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Ein Beschwerdeführer ist über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn (hier: Stellung eines Antrages auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 4 AsylVfG) hinaus zur Wahrnehmung aller bestehenden Möglichkeiten angehalten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 16, 1 [3]; 22, 287 [290 f.]; 68, 384 [389]; 69, 122 [125 f.]; 70, 180 [185 f.]; 78, 58 [68 f.]; 81, 22 [27 f.]).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Ein Beschwerdeführer ist über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn (hier: Stellung eines Antrages auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 4 AsylVfG) hinaus zur Wahrnehmung aller bestehenden Möglichkeiten angehalten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 16, 1 [3]; 22, 287 [290 f.]; 68, 384 [389]; 69, 122 [125 f.]; 70, 180 [185 f.]; 78, 58 [68 f.]; 81, 22 [27 f.]).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Denn die Verfassungsbeschwerde soll letzter, nur auf den Schutz der Grundrechte und bestimmter grundrechtsähnlicher Rechte beschränkter verfassungsrechtlicher Rechtsschutz sein, der lediglich dann eingreift, wenn die sonstigen Möglichkeiten zur allgemeinen richterlichen Nachprüfung bis zur letzten Instanz hin erschöpft sind (vgl. BVerfGE 9, 3 [7]; 10, 89 [98]).
  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw.

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

  • VGH Hessen, 26.09.1994 - 12 UE 170/94

    Im Einzelfall fehlende inländische Fluchtalternative für einen individuell

  • VGH Hessen, 08.08.1994 - 12 UE 2936/93

    Türkei: Ausnahme von der bestehenden inländischen Fluchtalternative für Kurden;

  • BVerfG, 09.08.2002 - 2 BvR 1605/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Dies erfordert es, sich an dem fachgerichtlichen Verfahren angemessen zu beteiligen und die dortigen Möglichkeiten zur Korrektur der angegriffenen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung wahrzunehmen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 -, NVwZ 1990, 651 und vom 5. Februar 1998 - 2 BvR 1885/95 -, JURIS sowie Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2001 - 2 BvR 1459/99 - JURIS).
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